Auch dazu gibt es eine Festlegung, die allerdings ein wenig kryptisch ist.
„Die Wanten auf Booten mit verstellbaren Wanten, müssen in der Lage sein, an beiden Seiten zur gleichen Zeit auf ihre höchste Spannung gesetzt zu werden.“ (C.8.4)
Ist ein wenig unglücklich formuliert. Verständlicher ausgedrückt:
Der Zustand „Max. dicht“ muss auf beiden Seiten gleichzeitig vorliegen können.
Zur Verdeutlichung:
Der Werks-Auslieferungszustand hat ja auf jeder Seite einen Wantenspanner. Hebel ganz unten ist Max. dicht. Die Wantenlänge muss also so sein, dass beide Hebel gleichzeitig ganz unten sind.
Es ist nicht erforderlich, dass die Hebel sich synchron bewegen.
Ziel der Regel ist es, eine „Neigemast-Technik“ zu verhindern. Also eine Wantenabstimmung, die es erlaubt, den Mast weit nach Luv zu biegen.
Was heißt das für den Bau der Wantenverstellung?
Wer z.B. Ullis System nachbauen will – siehe Ullis Trimm-Trick-Kiste – , muss die Wantenlänge so abstimmen, dass bei der gewünschten Wantenspannung für Starkwind auch die technische Endlage des Verstellhebels erreicht ist. Die Längen müssen also genau berechnet und abgestimmt sein.