Jörg Feder, 2.4mR Vermesser
Für einige ist ein Vermesser ja „jemand der von einer ominösen Stelle geschickt wird, um das Boot nach Regeln zu prüfen, die keiner kennt und Maße zu beanstanden, die niemand nachprüfen kann“.
Die folgenden Artikel sollen helfen, dieses Missverständnis zu beheben.
Die „ominöse Stelle“ ist in der Regel der DSV, der darüber wacht, dass Fairness beim Sport auch bei den Sportgeräten herrscht. Bei EM und WM ist es World Sailing. Deshalb kommt bei der Ranglistenregatta auch ein DSV-Vermesser und bei der Euro/WM ein Internationaler Vermesser (IM) von WS.
Dass die Kenntnis der Klassenregeln bei vielen Seglern eher schwach ausgeprägt ist, liegt auch daran, dass wir als internationale Klasse Regeln in Englisch haben und als Konstruktionsklasse nur selten effektive Maße vorgeschrieben sind. Die folgenden Artikel sollen also dazu dienen, diese Klassenregeln praktikabel zu erläutern.
Die Nachprüfbarkeit von Maßen kann tatsächlich schwierig sein, wenn zum Prüfen des J-Maß z.B. der Wellenbrecher im Weg ist. Der Vermesser hat für so was seine Schablonen.
Das Selbstverständnis des Vermessers ist auch eher das des „Freund und Helfers“. Vor einer technischen Änderung gefragt zu werden, ist ihm lieber als bei einer Eventvermessung jemanden zum Basteln zwingen zu müssen. Andererseits ist er auch an Regeln gebunden und muss ggf. auch Sanktionen verhängen. Wenn ich also einem Segler „Hausaufgaben aufgebe“, also die Aufforderung, bis zum nächsten Mal was umzubauen, so ist das ernst gemeint. Auch zum Schutz des Seglers. Ein IM bei der Euro muss z.B. bei einem Regelverstoß protestieren. Lieber vorher die Hausaufgaben gemacht haben.
Zu den Vermessungsgebühren:
Sie stellen natürlich auch eine Art Lohn für die geleistete Arbeit dar und Amortisation für die beschaffte Technik. Sie haben aber auch einen juristischen Zweck.
Die Gebühr ist eine Leistung, die einen Anspruch auf Gegenleistung begründet.
Soll heißen: Ihr habt nach erfolgreicher Erstvermessung auch den Anspruch, dass Euer Boot überall als 2.4mR anerkannt wird.
Oder dass der „Sinktest“ als Dokument der Wahrheit entspricht und ggf. auch vor Gericht bestand hat.
Ein „Geschenktes“ Zertifikat begründet dagegen keinerlei Ansprüche. Also nicht ärgern, wenn eine Vermesser-Gebührenordnung erstellt wird.