Gern gestellte Frage: Wie lang ist eigentlich der Mast?
Machen wir mal eine Gesamtschau, was für den Mast vorgegeben ist:
Die Klassenregel gibt da nur wenig vor (das gilt also für alle 2.4mR):
(Bitte erstmal nur interessiert lesen, Erklärungen folgen später)
C.8,1.
-Je Veranstaltung ist nur ein Satz Mast/Baum erlaubt. Ausnahme Totalschaden.
C.8.2. (Mast)
-Breite der Messmarken Min. 10 mm
-Drehbare Masten sind nicht erlaubt.
-Seitliches Spiel Mastfuß / Mastschiene weniger als 10mm
-Seitliche Mastbiegung 2700mm über MDP (Mast Datum Punkt) weniger als 30mm
-Der MDP darf nicht oberhalb des Decksmesspunktes liegen
C.8.3. (Baum)
-Breite der Messmarken Min. 10 mm
-Seitliche Biegung 1000mm vor der hinteren Messmarke weniger als 15mm
-Schnittpunkt der Baumoberkante mit der Masthinterkante nicht unterhalb der Oberkante der unteren VorlieksMessmarke.
-Position der hinteren Messmarke gem E-Maß im Vermessungsprotokoll.
C.8.4. Wanten/Stagen
-Position des Vorstages am Bug gemäß J-Maß im Vermessungsprotokoll
-Bei verstellbaren Wanten, muss es möglich sein, die Position „Max dicht“ auf beiden Seiten gleichzeitig zu erreichen. (Das heißt nicht, dass der Zug symmetrisch sein muss, sondern dass am Ende der Verstellung beide den Zustand „max. dicht“ haben (rechts und links sind zu diesem Zeitpunkt gleichzeitig max. dicht). Damit soll vermieden werden, dass jemand mit nach Luv geneigtem Mast fährt.)
Weiter gehts mit Abschnitt F.
F.1. Bestandteile des Riggs
F.1.1.Pflicht-Teile
-Mast,
-Baum,
-Feste Verstagung (Wanten)
-Bewegliche Verstagung (Vor-/Achterstag)
F.1.2. Optionale Teile
-Fock-Ausbaumer
-Fockbaum für Selbstwende-Fock
F.1.3. Verbotene Teile
-alles was nicht in F.1.1. und F.1.2. genannt ist
F.2. Grundsätzliches
F.2.1. Regelkonformität
-Ein Boot hat den Klassenregeln zu entsprechen. Sollte ein Boot durch zwischenzeitliche Änderung der Klassenregeln aus dem Regelwerk fallen, so ist es weiterhin regelkonform, wenn es bei seiner Erstvermessung regelkonform war. (Bestandsschutz, sinngemäß wie Sonderregeln für Kfz mit H-Kennzeichen).
F.2.2. Messmarken
entsprechend C.8. 2+3. (min. 10mm breit)
F.2.3. Definitionen
Mast Datum Punkt (MDP)
Der MDP ist ein Punkt an der Vorderseite des Mastes, der durch die Vorstagshöhe festgelegt wird. Siehe G.2.4.( Die Vorstagshöhe wird mit “ I “ bezeichnet) und G.4.2. (“ I “ darf nicht größer sein als 3750mm). Er muss durch einen Körnerschlag markiert sein.
F.3. Mast
F.3.1. Material
Entweder Holz, GFK oder Aluminium
F.3.2. Bauweise
Der Mast soll über seine Länge eine feste Aufnahme für das Vorliek haben. Dies darf ein separates festes Bauteil sein. Es muss jedoch aus dem selben Material wie der Mast bestehen.
F.3.4. Abmessungen (es gibt kein F.3.3.)
-Außenmaße am oberen Messpunkt: in Schiffs-Längsrichtung min. 28 / max 66mm; querschiffs min. 24mm
-Außenmaße zwischen MDP und einem Punkt 3500mm mm darüber: in Schiffs-Längsrichtung min. 56 / max 66mm, querschiffs min. 38mm.
(in diesem Abschnitt muss der Mast zylindrisch sein also überall gleich dick). Von dort zur oberen Messmarke darf der Mast eine gleichmäßige Verjüngung aufweisen.
-Höhe der oberen Meßmarke max. 5000mm (über MDP)
-Höhe der unteren Meßmarke min. 250mm
-Abstand zwischen oberer und unterer Messmarke gemäß Design. Siehe Wert “ P “ im Vermessungsprotokoll.
-Vorstagshöhe gemäß Design. Siehe Wert “ I “ im Vermessungsprotokoll.
F.3.5. Gewichte
-Mastgewicht Min. 6,5 kg
-MastSpitzen-Gewicht min. 2,0 kg
F.4. Baum
F.4.1. Material
-Holz, GFK oder Aluminium
F.4.2. Bauweise
-Der Baum einschl. seiner Segel-Nuten soll aus einheitlichen Material bestehen.
F.4.3. Abmessungen
-Außenmaß vertikal max. 75 mm
-Außenmaß in querschiffsrichtung min. 27 max. 55 mm
F.5. Fockausbaumer
F.5.1. Material
Eines oder eine Kombination aus den folgenden Materialien: Holz, GFK, Aluminium
F.5.2. Abmessungen
Länge gem Design, Siehe Punkt “ J “ des Vermessungsprotokolles, max. Länge = 1,35*J. Gemeint ist die Gesamtlänge, einschließlich Endkappen.
F.6. Verstagung
F.6.1. Bauweise
Verpflichtend: ein Vorstag, Wanten.
Soweit die Festlegungen der Klassenregel.
Einigen sind vielleicht beim Lesen mehr Fragezeichen als aha-Effekte gekommen. Ich hoffe jetzt ist klar, warum ich sagte, dass eine Übersetzung der Klassenregel oft nicht das gesuchte Ergebnis bringt.
Insbesondere gibt es keine klare Antwort auf die Eingangsfrage, wie lang denn nun ein Mast sein soll.
Aber der Reihe nach.
Wir haben gesehen, dass diejenigen, die einen Mast von einem bekannten Masthersteller kaufen wollen, sich um das meiste nicht mehr kümmern müssen.
Was ist sonst noch wichtig:
-MDP nicht über Decks-Mess-Punkt
-MDP bis Anschlagspunkt des Vorstages max. 3750 mm
-MDP bis Oberkante untere Vorlieksmeßmarke min 250mm
-MDP bis Unterkante obere Vorlieksmeßmarke max. 5000mm
-Position des Lümmelbeschlages so, dass Oberkante des Baumes nicht unterhalb der Oberkante der unteren Vorlieksmeßmarke liegt.
Ob Ihr’s glaubt oder nicht: Jetzt wissen wir, wie lang so ein Mast ist.
Wer’s auf den Millimeter wissen will, muß bis zum bitteren Ende lesen, für alle anderen gilt:
Der Decksmeßpukt ist ungefähr auf Höhe der Decksoberkante am Mast. Bei MEINER MKIII ist er ca. 2mm über dem kleinen Kragen, der das Mastloch umgibt.
Der MDP darf nicht darüber sein. Da der MDP aber die Länge des Mastes nach oben bestimmt und wir ja alle wollen, daß unser Segel möglichst weit über dem Wasser steht, wollen wir auch nicht wirklich darunter liegen. Wir nehmen uns also einen Zollstock und messen von der Mastfuß-Schiene zum Decksnullpunkt.
Zu diesem Maß addieren wir die 5000 mm Max-Maß bis zur Unterkante der oberen Vorlieks-Meßmarke. Wir nehmen das Max-Maß, weil wir ja ein möglichst großes Segel fahren wollen.
Darüber brauchts dann noch ein wenig Platz für die Umlenkscheiben der Fallen und den Galgen. Da wollen wir aber möglichst knauserig sein, da das ja unproduktives Material ist.
Genau so lang ist ein Mast. Idealerweise.
Wie vermesse ich meinen Masten jetzt nun auf den Millimeter?
Hier gehts jetzt „ans Eingemachte“, dazu sind Erklärungen der ERS (Equipment Rules of Sailing, also Ausrüstungs-Regeln der ISAF/Wold Sailing) notwendig.
Die ERS gibts hier http://www.sailing.org/tools/documents/ERS20172020UpdatedPrintVersion-[20912].pdf .
Weiterhin braucht’s geeignete Messmittel, also ein Maßband der Güteklasse I. Ein Zollstock hat Güteklasse III also eine Abweichung von bis zu +-4,6mm auf 10 m. Jedenfalls ein Qualitätszollstock. Werbeartikel ohne Klassenangabe sind hier nur als Schätzhilfen zu gebrauchen. Klasse I fordert max +- 1,1mm auf 10 Meter. Weiterhin ist natürlich eine gewisse Präzision im Arbeiten gefragt. Das Maßband sollte 5 m lang sein und beim Messen sollten wir beachten, dass am Anfang gern ein verschiebbarer Haken ist. Also sicherstellen, daß wir wirklich bei „0“ mit Messen beginnen. Bei den meisten Maßen tut man sich auch leichter, wenn man zu Zweit arbeitet.
Ausgangspunkt der Mastvermessung ist immer der Anlenkpunkt des Vorstages.
Bei Pelikanhaken, das haben die meisten von uns, nehmen wir die Unterkante des Langloches, in dem der Haken hängt (F.2.3.e der ERS). Von dort gehen wir 3750mm ( I-Maß) nach unten. Dort sollte eine Körnermarkierung sein. Wenn nicht, machen wir da einen Strich, messen noch mal sorgfältig und setzten dann die Markierung. Dann haben wir den Mast-Datum-Punkt MDP.
Von da aus könnt Ihr dann die Positionen der Messmarken kontrollieren. Das gibt dann auch die Position des Lümmelbeschlages. Bitte achtet darauf, dass das Maßband am Mast anliegen kann und nicht um Wanten o. ä. drumrum läuft. Vorzugsweise Transponiert ihr den MPD zur Seite oder nach hinten. Akribisch mit Anschlagswinkel arbeiten.
Fehlt noch der Decks-Mess-Punkt.
Stellt den Mast und bringt Ihn in senkrechte Position.
Legt eine gerade Leiste quer vor den Mast. Von der Decks-Außenkante auf Höhe der Leiste geht Ihr auf jeder Seite 15mm nach innen und macht einen Strich. Jetzt nehmt Ihr Euch 2 gleich breite Leistchen von 40-50mm Breite und nicht mehr als 40-60mm Länge. Schreibt Euch die Breite der Leisten auf. Gut ausgestattete Bastler dürfen gern Endmasse nehmen.
Die stellt Ihr dann als Distanzstück so zwischen Deck und Querleiste, dass die Innenkante am Strich liegt und die Breite senkrecht nach oben steht.
Unter der Annahme, dass Eure Distanz-Leiste 45 mm breit war, ist die Querleiste jetzt auf jeder Seite 45 mm über einem Punkt, der auf Deck und 15mm von der Außenkante entfernt ist.
Jetzt macht ihr eine Markierung an der Mast-Vorderseite, da wo die Unterkante der Querleiste ist.
Jetzt kann die Querleiste und die Distanzstücke weg. Von der zuletzt gesetzten Markierung gehen wir jetzt so weit runter, dass wir auf einen Punkt kommen, der 36 mm über der Decksaußenkante liegt.
In unserem Beispiel waren die Distanzleisten 45mm, also 9mm runter. Da setzten wir wieder einen Strich.
Wir Vermesser haben uns für diese, doch recht komplizierte Prozedur, eine Schablone gebastelt.
Am besten merkt man sich, wo – im Verhältnis zum Mastkragen – dieser Strich liegt, dann wirds beim Überprüfen eines neuen Mastes einfacher.
Jetzt haben wir am Mast den Körnerschlag, der den MDP bezeichnet und einen Strich, der den Decks-Mess-Punkt darstellt. Der MDP darf nicht oberhalb des Striches liegen. Das gibt aber meisst keine Probleme, da die Masthersteller gern Material sparen, also der Mast eher 2mm zu kurz ist. Bei der WM hatten wir aber ein Boot, da war unter die Mastschiene zur Lastverteilung eine Platte untergebaut. Dann ragt der Mast natürlich ggf. zu weit hoch.
Was haben wir sonst noch an Bedingungen, die ein Mast erfüllen muß und wie kann ich das Kontrollieren?
Mastgewicht: (F.2.3q. der ERS)
Gesamtgewicht des Mastes einschließlich aller Anbauteile. Also auch einer evtl. vorhandenen Kompasshalterung.
Bändsel an Waage, Waage nullen, Bändsel um Mast schlingen und im Schwerpukt anheben. logisch.
MastSpitzen-Gewicht (F.2.3.r der ERS):
Den Mast auf 2 Böcke legen. Auflagepunkte: Oberkante der unteren Vorlieks-Mess-Marke und Bereich in Höhe der Fallen-Umlenkscheiben.
Wanten und Stagen zum Mastfuß hin straffen, ggf. im Bereich der unteren Messmarke mit Zeising fixieren. Schäkel der Fallen ganz nach oben ziehen. Fallen und Wanten dürfen dabei im Bereich des Mastfüßes auf dem Boden liegen.
Schlaufe des Waagenbändsels auf Höhe der Unterkante der oberen Vorlieks-Mess-Marke befestigen. Mast etwas anheben, ggf Bock entfernen. Gewicht ablesen. Fertig
Seitliche Mastbiegung (F.2.3.m der ERS und C.8.2.a der KR)
Der Mast liegt mit einer Seite auf 2 Böcken auf, die Salinge zeigen also nach oben/unten. Auflagepunkte: Oberkante der unteren Vorliegsmeßmarke und Unterkante der oberen Vorlieksmeßmarke.
Wir messen einen Punkt ab, der 2700 mm über der MDP liegt und machen dort eine Markierung. Jetzt nehmen wir uns eine dünne Schnur (Angelschnur, Maurerschnur o.ä.) und spannen sie so, dass sie an den Messmarken am Mast fest ist. Wirklich spannen, kein Durchhang. Jetzt messen wir an unserer 2700mm-Markierung den Abstand zwischen Mast und Schnur. Dieser darf nicht mehr als 30mm betragen, sonst ist der Mast zu weich. Da kann aber nichts passieren. Euer Wert wird i.d.R. unter 15 liegen.
Position des Lümmelbeschlages:
Wenn der Winkel zwischen Mast und Baum 90° beträgt, darf der Schnittpunkt der Baumoberkante mit der Masthinterkante nicht Unterhalb der Oberkante der unteren Messmarke am Mast sein.
(Hebe dem Baum mit dem Großfall so weit an, das die Baumoberkante 90° zur Masthinterkante steht. Gern einen Winkel benutzen. Die Ecke des Winkels am Mast darf jetzt nicht unterhalb der Oberkante der Messmarke am Mast sein. Diese Messmarke gibt die max. Vorliekslänge des Großsegels vor.)
So jetzt haben wir besprochen, was die Klassenregel über den Mast hergibt.
Noch Fragen?
Ja: Was ist mit den Salingen? Wie lang, breit, hoch sollten die sein und wo sollen meine Wanten ansetzten?
Nun, da gibts keine Festlegungen in der Klassenvorschrift.
Da kommt dann der Rückgriff auf die OD-Regel zum tragen. Wenn man diese Maße nimmt, hat man einen Anhalt, was anscheinend vernünftig ist. Jedenfalls für eine MK III.
Aber wie gesagt: Wer kein OD-Zertifikat hat oder anstrebt, für den sind die nicht verpflichtend.
Hier mal ein Link zum amtlichen Vordruck der Mastmaße für OD: http://www.inter24metre.org/index.php/download_file/482/
Fazit:
Ihr habt gesehen, dass die Klassenregel bei uns recht kompliziert ist und keine einfache Antwort liefert. Deshalb wundert Euch bitte nicht, wenn meine Antworten auch nicht immer einfach sind.
Ihr habt gesehen, dass das „Vermessen“ nicht ganz im vorbeigehen erledigt werden kann, wenn man nicht über Hilfsmittel und Fachwissen verfügt.
Wie Detlef schon sagte: Fragt ruhig, wenn etwas unklar ist. Aber bitte nur, wenn Euch die Antwort auch wirklich interessiert. Und wenn Ihr in der Lage seit, eine technische Beschreibung nach zu vollziehen.
Ist nicht böse gemeint, manche können das nicht wirklich gut. Dafür hab ich halt keinerlei musisches Talent.
hallo liebe Segelfreunde,
vielleicht kann mir mal jemand einen kleinen Rat geben,
Ich baue eben ein altes Segelboot wieder auf, es war arg lädiert, eigentlich
war nur noch der Rumpf übrig, kein Mast und kein Segel. Leider kenne ich mich mit den Größenverhältnissen überhaupt nicht aus. Wie lang oder hoch darf der Mast sein, wenn das Bootsrumpf
eine Länge von 70 cm und von der Kielsohle bis zum Deck 35 cm misst !? Das Boot hat auch einen niedrigen Kajütaufbau mit beiderseitigen Bullaugen. Schade das ich hier kein Foto des Objektes einbringen kann. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hierzu jemand etwas sagen könnte.
Sorry das ich hier auf eurer Seite gelandet bin, wo ich ja ganz gewiss nicht hingehöre. Würde mich riesig freuen, eine positive Antwort zubekommen.
Mit freundlichem Gruß Peter Strubel, Eckernförde
Hallo Peter,
die Mastlänge sollte etwa zwischen 70 und 100 cm sein, je nach Balast und Rumpfform auch mehr.
Schau mal im Netz nach Modellskipper oder ähnlich Seiten.
Gruß
Rudi